Staatliche Förderung ab 2027: Zulagen und Steuervorteile im Altersvorsorgedepot
Alexander Rustler
Versicherungsvermittler § 34d GewO
Alle Förderbausteine im Überblick
Die neue Förderung besteht aus direkten Zulagen und einem möglichen Steuervorteil. Die wichtigsten Eckwerte auf einen Blick:
| Förderbaustein | Eckwert |
|---|---|
| Grundzulage | 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 €, 25 Cent je Euro bis 1.800 € — maximal 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | Bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig für unter 25-Jährige |
| Mindestbeitrag | 120 € pro Jahr für den Zulagenanspruch |
| Sonderausgabenabzug | Beiträge steuerlich absetzbar; das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist |
Die Grundzulage
Herzstück der Förderung ist die Grundzulage: Für jeden Euro, den du bis 360 € einzahlst, gibt es 50 Cent dazu. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 € kommen 25 Cent hinzu. Wer den vollen Rahmen ausschöpft, erhält so bis zu 540 € Zulage pro Jahr — ohne Antragspapierkrieg, direkt ins Depot.
Zahlenbeispiel Grundzulage
- Einzahlung 360 € → Zulage 180 €
- Einzahlung 1.800 € → Zulage 540 € (Maximum)
- Einzahlung 900 € → Zulage 315 €
Die Kinderzulage
Familien werden zusätzlich gefördert: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr. Die Zulage fließt zusätzlich zur Grundzulage — bei zwei Kindern können so bis zu 600 € pro Jahr zusammenkommen.
Zahlenbeispiel Kinderzulage
- 1 Kind → bis zu 300 € pro Jahr
- 2 Kinder → bis zu 600 € pro Jahr
- 3 Kinder → bis zu 900 € pro Jahr
Der Berufseinsteigerbonus
Wer beim Einstieg jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig 200 € zusätzlich. Der Bonus soll junge Menschen motivieren, früh mit der Vorsorge zu beginnen — denn gerade die ersten Beitragsjahre wirken über den langen Anlagehorizont besonders stark.
Zahlenbeispiel Berufseinsteigerbonus
- Start mit 22 Jahren → 200 € Einmalbonus
- Start mit 25 Jahren oder später → kein Bonus
Der Sonderausgabenabzug
Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Eigenbeiträge in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Je nach persönlichem Steuersatz kann der Steuervorteil höher ausfallen als die Zulagen — insbesondere bei höheren Einkommen ohne Kinder.
Vereinfachtes Prinzip
- Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen
- Die konkrete Wirkung hängt vom persönlichen Steuersatz ab
Die Günstigerprüfung
Zulagen und Sonderausgabenabzug musst du nicht gegeneinander abwägen — das übernimmt das Finanzamt. Bei der Günstigerprüfung wird automatisch ermittelt, ob die Zulagen oder der Steuervorteil für dich vorteilhafter sind. Ist der Steuervorteil höher, wird dir die Differenz über den Steuerbescheid erstattet.
So läuft die Prüfung
- Schritt 1: Zulagen werden gutgeschrieben
- Schritt 2: Finanzamt vergleicht mit dem Steuervorteil
- Schritt 3: Eine mögliche Differenz wird erstattet
Die Steuer-Grundmechanik
Das System folgt der nachgelagerten Besteuerung: Gefördert und steuerfrei angespart wird heute, besteuert wird erst die Auszahlung im Alter — mit deinem dann geltenden Steuersatz. Da dieser im Ruhestand häufig niedriger ist als im Erwerbsleben, kann sich daraus ein zusätzlicher Vorteil ergeben.
Wichtig: Wie sich das für dich konkret auswirkt, hängt von deiner individuellen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Rechne dein BeispielWer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind — Angestellte, Beamte und erstmals auch Selbstständige mit Einkommensteuererklärung. Die bisherige Kopplung an die Rentenversicherungspflicht entfällt.
Details für Selbstständige haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst: Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Wie viel Förderung wäre bei dir möglich?
Beitrag und Kinder eingeben — der Rechner zeigt dir die Zulagen nach Gesetzeslogik, unverbindlich und transparent.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Zulagen automatisch?
Die Zulagen müssen über deinen Anbieter beantragt werden. Ein Dauerzulagenantrag sorgt dafür, dass das jedes Jahr automatisch passiert, ohne dass du erneut aktiv werden musst.
Was passiert, wenn ich weniger als 120 € im Jahr einzahle?
Der Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr ist Voraussetzung für die Zulagen. Zahlst du weniger ein, entfällt der Zulagenanspruch für dieses Jahr — dein bereits angespartes Kapital bleibt davon unberührt.
Können beide Elternteile die Kinderzulage bekommen?
Die Kinderzulage wird pro Kind nur einmal gewährt. Sie wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, das das Kindergeld erhält — eine andere Zuordnung kann gemeinsam beantragt werden.
Verfallen Zulagen, wenn ich den Vertrag kündige?
Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden. Prüfe deshalb vor einer Kündigung immer Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz — BGBl. I 2026 Nr. 156
- BMF-FAQ zum Altersvorsorgedepot — Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten
- Einkommensteuergesetz (EStG) — Regelungen zum Sonderausgabenabzug und zur Günstigerprüfung
Auf Basis der amtlichen Primärquellen — Stand 15.07.2026.