Altersvorsorgedepot: Wie das neue geförderte Depot ab 2027 funktioniert
Alexander Rustler
Versicherungsvermittler § 34d GewO
Überblick: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist der Kern der Rentenreform 2027: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Anders als bei Riester entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie — dein Geld kann direkt in Fonds und ETFs angelegt werden, mit höheren Renditechancen und entsprechenden Wertschwankungen.
Die Förderung ist bewusst einfach gehalten: Der Staat legt auf jeden Euro Eigenbeitrag einen festen Zulagen-Anteil drauf, dazu kommen Kinderzulagen und ein Einmalbonus für junge Sparer. Das Depot kann ab dem 1. Januar 2027 bei zertifizierten Anbietern eröffnet werden.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Förderung: Die Kurzfassung
Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einer Obergrenze staatliche Zulagen — bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind und 200 € Einmalbonus für unter 25-Jährige. Zusätzlich können Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Alle Förderbausteine mit Zahlenbeispielen erklären wir im Detail auf der Seite Staatliche Förderung ab 2027.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Kosten: Der Effektivkostendeckel
Für das Standarddepot sieht das Gesetz einen Deckel für die Effektivkosten vor. Das soll verhindern, dass hohe Gebühren die Förderung auffressen. Wichtig zum Verständnis: Kosten wirken direkt auf deine Rendite. Bei 5 % Rendite vor Kosten und 1,0 % Effektivkosten bleiben 4 % Nettorendite.
Über die gesamte Laufzeit summiert sich dieser Unterschied erheblich — ein Blick auf die Effektivkosten lohnt sich daher bei jedem Angebot.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Anlageuniversum: Was darf ins Depot?
Im Altersvorsorgedepot können Fonds und ETFs bespart werden, die der gesetzlichen Positivliste entsprechen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur breit gestreute, für die Altersvorsorge geeignete Anlagen gefördert werden — hochriskante Einzelwetten sind nicht vorgesehen.
Welche konkreten Produkte ein Anbieter anbietet, entscheidet dieser selbst im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Wir nennen bewusst keine Produkte und sprechen keine Empfehlungen aus.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Keine Garantie — was das bedeutet
Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Beitragsgarantie. Das heißt konkret: Dein Depotwert schwankt mit den Kapitalmärkten und kann zeitweise — auch über längere Phasen — unter der Summe deiner Einzahlungen liegen. Diese Möglichkeit solltest du kennen und aushalten können, bevor du dich entscheidest.
Der Verzicht auf die Garantie ist zugleich der Grund für die höheren Renditechancen gegenüber Riester: Das Kapital muss nicht in niedrig verzinste Sicherungsbausteine fließen. Ob dieses Verhältnis von Chance und Risiko zu dir passt, hängt von deinem Anlagehorizont und deiner persönlichen Situation ab.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Auszahlung: So kommst du an dein Geld
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 Jahren. Du hast die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bis zu 30 % des Kapitals kannst du dir zu Beginn als Teilbetrag auszahlen lassen.
| Regelung | Eckwert |
|---|---|
| Frühester Auszahlungsbeginn | Ab dem 65. Lebensjahr |
| Auszahlungsformen | Lebenslange Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr |
| Teilkapitalauszahlung | Bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase |
Besteuerung: Das Grundprinzip
Es gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Beiträge (im Rahmen der Höchstgrenzen) und Erträge steuerfrei beziehungsweise steuerlich begünstigt — dafür werden die Auszahlungen im Alter mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz besteuert.
Für viele Menschen ist der Steuersatz im Ruhestand niedriger als im Erwerbsleben, sodass sich daraus ein Vorteil ergeben kann — eine pauschale Aussage ist aber nicht möglich.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Für wen ist das Depot geeignet?
Grundsätzlich richtet sich das Altersvorsorgedepot an alle, die langfristig und mit staatlicher Unterstützung fürs Alter vorsorgen möchten — Angestellte, Beamte und erstmals auch Selbstständige mit Einkommensteuererklärung. Je länger der Anlagehorizont, desto besser können Wertschwankungen ausgeglichen werden.
Weniger geeignet könnte es sein, wenn du das Geld vor 65 voraussichtlich brauchst oder zwischenzeitliche Verluste für dich nicht tragbar wären. Eine persönliche Einordnung deiner Situation kann hier Klarheit schaffen.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Berechne, was das für dich bedeutet
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Häufige Fragen
Kann ich mehrere Altersvorsorgedepots haben?
Gefördert wird pro Person grundsätzlich ein Vertragsverhältnis pro Beitragsjahr. Ein Anbieterwechsel und die Übertragung des Guthabens sind aber vorgesehen — das Kapital ist nicht auf Dauer an einen Anbieter gebunden.
Was passiert bei einem Anbieterwechsel?
Du kannst dein Guthaben auf ein Altersvorsorgedepot eines anderen Anbieters übertragen lassen. Das Gesetz begrenzt die Wechselkosten und sieht vor, dass die Förderung dabei erhalten bleibt.
Kann ich vor 65 an mein Geld?
Eine förderunschädliche Auszahlung ist grundsätzlich erst ab dem vorgesehenen Auszahlungsbeginn möglich. Bei vorzeitiger Entnahme müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden.
Muss ich jedes Jahr gleich viel einzahlen?
Nein. Die Beiträge sind flexibel — du kannst sie erhöhen, senken oder aussetzen. Für die volle Zulage ist lediglich ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr vorgesehen.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz — BGBl. I 2026 Nr. 156
- BMF-FAQ zum Altersvorsorgedepot — Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten
- Einkommensteuergesetz (EStG) — Regelungen zum Sonderausgabenabzug und zur Günstigerprüfung
Auf Basis der amtlichen Primärquellen — Stand 15.07.2026.