Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Erstmals staatlich gefördert ab 2027
Die Kurzantwort
Ja — Selbstständige mit Einkommensteuererklärung sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt.
Alexander Rustler
Versicherungsvermittler § 34d GewO
Was ist neu gegenüber Riester?
Riester war für die meisten Selbstständigen verschlossen: Förderberechtigt war nur, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war — oder über den Ehepartner mittelbar profitierte. Diese Hürde fällt: Ab 2027 genügt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Damit steht Selbstständigen erstmals dieselbe Zulagenförderung offen wie Angestellten: bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, bis zu 300 € je Kind und 200 € Einmalbonus für unter 25-Jährige.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Beispielrechnung
So könnte die Förderung für eine selbstständige Person mit zwei Kindern aussehen, die 150 € im Monat einzahlt:
- Eigenbeitrag pro Jahr
- 1.800 €
- Grundzulage
- 540 €
- Kinderzulage (2 Kinder)
- 600 €
- Zulagen gesamt pro Jahr
- 1.140 €
Das entspräche einer Förderquote von rund 63 % bezogen auf den Eigenbeitrag. Deine tatsächliche Förderung hängt von Beitrag, Kinderzahl und weiteren Voraussetzungen ab.
Einordnung: Depot, Rürup und gesetzliche Rente
Das Altersvorsorgedepot tritt neben die bestehenden Wege — es ersetzt sie nicht. Wir stellen die Grundlogiken neutral gegenüber und sprechen ausdrücklich keine Empfehlung aus:
| Vorsorgeweg | Grundprinzip |
|---|---|
| Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Zulagen + Sonderausgabenabzug, Anlage in Fonds/ETFs, keine Garantie, flexible Beiträge |
| Rürup / Basisrente | Hoher Sonderausgabenabzug, lebenslange Rente, kaum Flexibilität bei Auszahlung |
| Freiwillige GRV-Beiträge | Rentenpunkte in der gesetzlichen Rente, umlagefinanziert, mit Erwerbsminderungsschutz-Aspekten |
Welche Mischung zu dir passt, hängt von Einkommen, Steuerlast, Familiensituation und Sicherheitsbedürfnis ab — pauschale Aussagen sind hier nicht seriös möglich.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026Flexible Beiträge ab 120 € pro Jahr
Gerade bei schwankendem Einkommen ist Flexibilität entscheidend: Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine starre Beitragspflicht. Du kannst Beiträge erhöhen, senken oder aussetzen — der Vertrag bleibt bestehen. Für die volle Zulage genügt ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr, also 10 € im Monat.
In guten Jahren kannst du bis zur Förderobergrenze von 6.840 € pro Jahr einzahlen und die Förderung voll ausschöpfen; in schwächeren Jahren fährst du herunter, ohne den Vertrag zu verlieren.
Quelle: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Stand 15.07.2026So gehst du vor
- 1.Prüfe, ob du eine Einkommensteuererklärung abgibst — das ist die Voraussetzung für die unmittelbare Förderberechtigung.
- 2.Verschaffe dir einen Überblick über deine bestehende Vorsorge (Rürup, private Depots, freiwillige GRV-Beiträge).
- 3.Rechne mit dem Rechner durch, welche Zulagen bei deiner möglichen Sparrate denkbar wären.
- 4.Lege eine realistische, flexible Sparrate fest — ab 120 € pro Jahr bist du dabei, erhöhen geht jederzeit.
- 5.Ab dem 1. Januar 2027 kannst du bei einem zertifizierten Anbieter ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
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Häufige Fragen
Bin ich als Selbstständiger wirklich förderberechtigt?
Ab 2027 sind Selbstständige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, unmittelbar förderberechtigt — unabhängig davon, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist der zentrale Unterschied zu Riester.
Was passiert in Jahren mit wenig Einkommen?
Die Beiträge sind flexibel: Du kannst sie senken oder ganz aussetzen. Für die volle Zulage ist ein Mindestbeitrag von 120 € pro Jahr vorgesehen — zahlst du weniger oder nichts, entfällt die Zulage für dieses Jahr, der Vertrag bleibt aber bestehen.
Kann ich mein bestehendes Rürup weiter besparen?
Ja. Das Altersvorsorgedepot ersetzt Rürup nicht, sondern ergänzt die Möglichkeiten. Beide Wege haben unterschiedliche Förderlogiken — welche Kombination sinnvoll ist, hängt von deiner Einkommenssituation ab.
Gibt es eine Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige?
Das Altersvorsorgedepot ist freiwillig. Eine mögliche Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist ein separates politisches Vorhaben und nicht Teil dieser Reform.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz — BGBl. I 2026 Nr. 156
- BMF-FAQ zum Altersvorsorgedepot — Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten
- Einkommensteuergesetz (EStG) — Regelungen zum Sonderausgabenabzug und zur Günstigerprüfung
Auf Basis der amtlichen Primärquellen — Stand 15.07.2026.